Häufige rechtliche Fehler im Online Marketing

eMagnetix Redaktion am in Online Marketing

Das Online Marketing ist aus der heutigen Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken, denn das Werben im Internet ist eine vergleichsweise kostengünstige und sehr effiziente Form des Marketings. Allerdings ist das Internet kein rechtsfreier Raum und oft bewegen sich Unternehmen bzw. Verantwortliche im Online Marketing durch gewisse Marketing Maßnahmen in Grauzonen bzw. an der Grenze des Erlaubten. Der folgende Blogbeitrag enthält eine Checkliste über 6 häufige Fehler im Online Marketing.

Wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, dass wir den Inhalt dieses Beitrags zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert haben – wir sind allerdings keine Rechtsexperten. Im Zweifel sollte immer von einer Rechtsberatung Gebrauch gemacht werden.

Was versteht man eigentlich unter Online Marketing? Online Marketing umfasst alle Marketing Maßnahmen, die gesetzt werden, um User auf einen bestimmten Webauftritt zu bringen, auf dem Produkte oder Dienstleistungen erworben werden können. Es gibt kein eigenes Online Marketing Gesetz, es tangiert verschiedene Rechtsgebiete wie zum Beispiel das Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrecht.

Nun aber zu 6 häufigen Fehlern, die immer wieder im Online Marketing gemacht werden, aber unbedingt vermieden werden sollten:

#1: Fehlendes oder unvollständiges Impressum auf der Website

Wer eine Website betreibt, muss darauf achten, dass sich darauf ein Impressum befindet. Man riskiert eine Abmahnung bzw. Geldstrafen, wenn man gegen die Impressumspflicht verstößt. Dieser Fehler wäre einfach zu vermeiden.

Das Impressum mit den Pflichtangaben, die das Mediengesetz vorsieht, muss von Beginn an auf der Website vorhanden sein. Natürlich gilt das auch für mobile Seiten & Apps. Wichtig ist auch, dass das Impressum leicht zu finden ist.

Eine Steuernummer muss übrigens nicht im Impressum stehen. Gerade bei neu gegründeten Unternehmen, kann es vorkommen, dass die Website schon online ist, aber die Steuernummer noch nicht vergeben wurde. In diesem Fall muss keine Nummer angegeben werden.

# 2: Kopierter Content

Es ist nicht erlaubt, Texte von anderen Websites zu kopieren und auf der eigenen Seite zu veröffentlichen, da alles, was ein Minimum an schöpferischer Eigenleistung aufweist, vom Urheberrecht geschützt ist. Jeder Mitarbeiter im Unternehmen, vor allem auch Praktikanten, müssen sich darüber im Klaren sein.

Tipp: Mit dem kostenlosen Tool Copyscape beispielsweise können Sie überprüfen, ob die Texte Ihrer Website auch woanders im Internet zu finden sind, sprich ob jemand Ihre Inhalte gestohlen hat.

Dazu geben Sie einfach im Eingabefeld eine URL Ihrer Website ein und klicken auf GO.

Es sollten im Idealfall nur Ergebnisse Ihrer eigenen Website aufscheinen:

Doppelter Content wirkt sich auch nachteilig auf die Performance der eigenen Website aus, darum empfehlen wir in regelmäßigen Abständen einen Check auf doppelte Inhalte durchzuführen.

#3: Fehlende Einwilligung bei Mitarbeiterfotos

Der Arbeitgeber hat nicht automatisch das Recht, Fotos der Mitarbeiter zu veröffentlichen, auch nicht im eigenen Firmen-Intranet. Es ist zu empfehlen, von jedem Mitarbeiter eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben zu lassen. Diese sollten klar formuliert sein. Dieser Punkt kann auch in der Datenschutzerklärung für Mitarbeiter angeführt werden.

# 4: Verstöße gegen die neue DSGVO

In einem der früheren Blogbeiträge hat sich Stefan bereits dem Thema „DSGVO und Online Marketing“ gewidmet. Auf der Website der Wirtschaftskammer befindet sich eine hilfreiche Checkliste, die dabei helfen soll, die erforderlichen Schritte zur Erfüllung der Verordnung zu setzen bzw. zu überprüfen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen diese neuen Auflagen erfüllt, empfehlen wir dringend, einen Rechtsexperten zu kontaktieren.

# 5: Gestohlene Bilder

Es ist wichtig, dass sich gute Bilder auf der eigenen Website befinden, aber es ist eine klare Urheberrechtsverletzung, Bilder von anderen Seiten zu kopieren und auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Auch ein Copyright-Hinweis mit Verlinkung hilft nicht.

Wenn Sie auf der Suche nach guten Bildern sind, diese aber nicht selbst machen können, empfehlen wir Ihnen sich auf Bilddatenbanken wie z.B. Fotolia oder Pixabay umzusehen. Diese bieten lizenzfreie Bilder zum Kauf oder auch teilweise zum kostenlosen Download an. Hier bitte unbedingt die Lizenzbedingungen genau lesen (siehe Fehler #6), denn bei falscher oder fehlender Urhebernennung oder bei der Nutzung über die Lizenz hinaus drohen Strafen.

Um zu sehen, ob die eigenen Bilder gestohlen wurden, also auf anderen Websites unberechtigterweise vorkommen, empfehlen wir, eine Google Bildersuche durchzuführen:

Dazu Google aufrufen und rechts oben auf BILDER klicken:

Somit befinden Sie sich in der Google Bildersuche. Beim Klick auf das kleine Foto-Symbol, öffnet sich ein Feld und hier haben Sie die Möglichkeit entweder eine Bild-URL einzugeben oder das Bild von Ihrem Gerät hochzuladen.

Die Suche liefert alle Seiten aus, auf denen dieses Bild vorkommt:

# 6: Falscher Urhebervermerk

Oft liest man im Impressum von Seiten Vermerke wie beispielsweise „Alle Rechte an allen Inhalten liegen bei uns“. Wenn aber auf der Website User Generated Content oder lizenzfreie Bilder verwendet werden, ist der Vermerk irreführend und inhaltlich nicht richtig. Sobald Content von anderen Urhebern auf der Website aufscheinen, ist diese Klausel unzulässig.

 

Am Schluss möchten wir Ihnen noch eine Buchempfehlung geben:

Recht im Online Marketing: So schützen Sie sich vor Fallstricken und Abmahnungen inkl. DSVGO (Ausgabe 2018) von Christian Solmecke

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