Empfänger um Erlaubnis fragen!

Hohe Relevanz von Permission Marketing

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Hohe Relevanz von Permission Marketing

Beim Permission Marketing besitzt der Versender eine Erlaubnis vom Abonnenten, elektronische Werbung übermitteln zu dürfen. Ein über Permission Marketing gewonnener Kundenkontakt ist erstrebenswert, denn „Erlaubnismarketing wird erwartet, ist persönlich und relevant“[1]. Will ein Kunde keine weiteren Informationen, muss das im Permission Marketing akzeptiert werden. Gerade beim E‑Mail ist eine Einverständniserklärung sehr wichtig. Eine aktive Anmeldung zu Informationen vom Unternehmen ist der erste Schritt zu einer engeren Kundenbeziehung. Diese User werden möglicherweise als zufriedene Kunden den Newsletter und das Unternehmen weiterempfehlen.[2] Demnach muss die Permission in allen Formen des Online-Direktmarketings beachtet werden.

 

Die niedrigen Kosten beim Versenden von E‑Mails verleiten die Unternehmen häufig dazu, Massensendungen zu verschicken, ohne eines der wesentlichen Prinzipien des Online-Direktmarketings zu beachten – die Zielgruppengenauigkeit. Solch falsches Verständnis führt oft zu wirkungslosen Maßnahmen oder verärgert die Kunden in Zeiten der Spam-Problematik.[3] „Schicken Sie einem Internet-Nutzer ohne seine ausdrückliche Erlaubnis Werbe-E‑Mails, ist dies kein Permission Marketing, sondern Spam.“[4] Die Zentralisierung des Kunden und dessen Individualisierung liegt in der Bedeutung des CRM an vorderster Stelle. Üblicherweise gibt der Kunde lediglich dann persönliche Daten preis, wenn er daraus einen Nutzen zieht, erlaubte Werbung erwartet bzw. erhofft und diese persönlich und relevant ist. Wird eine dieser Erwartungen nicht erfüllt, ist die Beziehung zum Kunden gestört.[5]

 

Permission Marketing ist eine Pull-Kommunikation: Indem sich der Kunde für einen Newsletter anmeldet, werden die Informationen selbst angefordert. Vorteile für den Kunden sind die eigene Bestimmung der Information und eine personalisierte, gezielte Ansprache.[6] Laut Fritz kann das Permission Marketing als ein Instrument der Kundenbindung angesehen werden, da es durch erlaubte, personalisierte Angebote zu einer höheren Kundenbindung beiträgt.[7] Gerade im E-Mail-Marketing ist diese Erlaubnis bei der Adressgenerierung und –verwaltung rechtlich erforderlich.



[1] Godin, 2001, S. 53.

[2] Vgl. Striegl, 2003, S. 45f.

[3] Vgl. Fantapié Altobelli, 2006, S. 481.

[4] Labs, 2003, S. 4.

[5] Vgl. ebenda, S. 3f.

[6] Vgl. Holland, 2004, S. 236f.

[7] Vgl. Fritz, 2004, S. 184.